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II. Der Gang an die Börse

Hasch/Brditschka2. AuflOktober 2016

A. Börsenfähigkeit

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An einer Börse werden fungible Anteile eines Unternehmens gehandelt.66Bösl, Praxis des Börsengangs 31. Das bedeutet, dass Anteile an einem Unternehmen durch den Verkauf von Wertpapieren zu Geld gemacht werden.

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Wichtigste Grundvoraussetzung für den Gang an die Börse ist daher, dass das Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) geführt wird.77Die Anteile in Form von Aktien sind idR formfrei übertragbar. Es bedarf keines Notariatsaktes wie bei der Übertragung eines GmbH-Anteils. Siehe dazu Kapitel III. Umwandlung in eine AG.

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