Unter Spaltung versteht man – wie Eingangs festgehalten – die Teilung und Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere im Rahmen der Spaltung neu zu gründende Gesellschaft(en) (Spaltung zur Neugründung) oder auf eine oder mehrere bereits bestehende Gesellschaft(en) (Spaltung zur Aufnahme).10
A. Arten der Spaltung
Abspaltung zur Aufnahme