A. Grundbegriffe
1. Erscheinungsformen
Konzernverhältnisse können in unterschiedlicher Ausprägung in Erscheinung treten, wobei im österreichischen Recht grundsätzlich sämtliche Erscheinungsformen gleich behandelt werden. Konzernspezifische Unterscheidungsmerkmale betreffen etwa die Intensität der einheitlichen Führung, die Ausgestaltung der Eigentümerstruktur oder die Art, wie verschiedene Tätigkeitsbereiche auf die einzelnen Konzernunternehmen aufgeteilt werden.61Konzern