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II. Konzernrecht in Österreich

Knauder/Sima2. AuflOktober 2016

A. Ausgangslage und Stand der Dinge

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Die österreichische Rechtsordnung kennt keine umfassende Kodifikation eines Konzernrechts. Stattdessen finden sich in den unterschiedlichen Regelungsmaterien – insb im Gesellschafts-, Rechnungslegungs-, Kapitalmarkt-, Arbeits- sowie Steuerrecht – eine Reihe von konzernrechtlichen (Begriffs-)Bestimmungen und Beschreibungen konzernrelevanter Tatbestände, die weitgehend unverbunden nebeneinander stehen.3535Vgl Doralt/Diregger in MünchKommAktG Bd 53, ÖKonzernR Rn 2 f. Siehe auch die Übersicht der Regelungen mit Konzernrechtsbezug bei Doralt in Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg), AktG1 (2003) § 15 Rz 2 und Knauder/Ruhm/Sima, Konzernrecht2 (2011) 20 ff. An diese Vorschriften, die der begrifflichen Erfassung von Konzernsachverhalten dienen, sind idR jeweils lediglich Einzelreglungen geknüpft.3636Lediglich die Konzernrechnungslegung hat in den §§ 244–267 UGB in Anknüpfung an den bilanzrechtlichen Konzerntatbestand eine umfassende Regelung erfahren. Von einer durchnormierten Konzernverfassung kann in Österreich insofern keine Rede sein, vielmehr kommt im Wesentlichen das System einer bloß faktischen Anerkennung von Konzernen zum Tragen.3737So bereits Jabornegg in Jabornegg/Strasser, AktG I5 § 15 Rz 3.

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