Bei der Bildung von Konzernen steht die Frage nach der Zulässigkeit und den Grenzen von Konzernherrschaft im Vordergrund. Denn mit der organisatorischen Verflechtung von Gesellschaften geht das Problem der Autonomie der abhängigen Gesellschaft einher.169 Soll nämlich eine Gesellschaft von einer anderen „einheitlich geleitet“ werden, ist zu überlegen, wie weit die Intensität der Konzernierung reichen darf und ob eine entsprechende Anpassung der Satzung erforderlich ist.170 Unabhängig von der etwaigen Anpassung der satzungsgemäßen Zielsetzung der Rechtsträger171 an die Erfordernisse einer Konzernierung kommt die Konzernbildung freilich erst dadurch zustande, dass entweder entsprechende Unternehmensverträge oder sonstige Konzernierungsmaßnahmen getroffen werden.172
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