vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IX. Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Blumauer/Jernej2. AuflOktober 2016

A. Allgemeines

469
Neben der ordentlichen und der vereinfachten Kapitalherabsetzung eröffnet § 192 AG die Möglichkeit der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Im Gegensatz zur ordentlichen oder vereinfachten Kapitalherabsetzung, welche zu einer gleichmäßigen Änderung und Umgestaltung der mitgliedschaftlichen Rechte der Aktionäre führt, hat die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien den Verlust und Untergang der mitgliedschaftlichen Rechte lediglich bestimmter, betroffener Aktionäre zur Folge, während jene mitgliedschaftlichen Rechte der nicht betroffenen Aktionäre unberührt bleiben.533533Nagele/Lux in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 192 Rz 2.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte