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VIII. Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Blumauer/Jernej2. AuflOktober 2016

A. Allgemeines

bilanzielle Sanierung

Vereinfachung der Kapitalherabsetzung

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Um einen sonst auszuweisenden Bilanzverlust abdecken zu können, erlaubt das AktG eine Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form.481481Nagele/Lux in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 182 Rz 1. Die Vereinfachung der Kapitalherabsetzung liegt vor allem in der Lockerung des Gläubigerschutzes (insb Entfall des Gläubigerschutzverfahrens nach § 178).482482Marsch-Barner in Spindler/Stilz, AktG2 § 229 Rz 1. Der Vermögensstand der AG wird durch die Maßnahme der vereinfachten Kapitalherabsetzung nicht geschmälert; vielmehr erfolgt lediglich eine bilanzielle Sanierung der AG in Form einer nominellen Herabsetzung des Grundkapitals. Als begleitende Maßnahme zur vereinfachten Kapitalherabsetzung dürfen Beträge in beschränktem Umfang in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt werden.

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