Das Ausscheiden von Anlagegütern aus dem Betriebsvermögen erfolgt in den meisten Fällen durch einen entgeltlichen Vorgang, also durch einen Verkauf. Als Entgelt wird im Normalfall ein „Barbetrag“ vereinbart, der aber nur noch selten echtes Bargeld betrifft, sondern bargeldlos durch Banküberweisungen bezahlt wird.