Seit 2010 (für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen) dürfen diese Aufwendungen nicht mehr aktiviert werden. Bisher ausgewiesene Aktivposten sind weiterhin laufend abzuschreiben. Bei vollständiger Abschreibung müssen diese Posten auch aus dem Anlagenspiegel ausgeschieden werden.
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