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1. Bilanzausweis

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Die angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen einzeln beurteilt werden, in welche Bilanzposition sie einzureihen sind.

Das unternehmensrechtliche Bilanzgliederungsschema sieht drei Bilanzposten vor:

Immaterielle Vermögensgegenstände (steuerlich auch als „unkörperliche Wirtschaftsgüter“ bezeichnet)

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