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3.2.5.5. Elektronische Teilnahmeanträge

Blaha4. AuflDezember 2015

E-Mail

Teilnahmeantrag

951
Anträge auf Teilnahme können auch ohne gesonderte Festlegung des Auftraggebers elektronisch gestellt werden (§ 103 Abs 2 BVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, festzulegen, dass Teilnahmeanträge ausschließlich über eine von ihm festgelegte Vergabeplattform zu legen sind. Per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind diesfalls unzulässig.20092009UVS Stmk 3.1.2013, UVS 44.8-2/2012-26, UVS 44.15-6/2012-28 = VIL 2013, 12.

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