Vertragsänderung
Von der Frage der Zulässigkeit inhaltlicher Vertragsänderungen ist die Frage nach der Zulässigkeit eines nachträglichen Auftragnehmerwechsels zu trennen. Wird lediglich der Auftragnehmer gewechselt, bleibt der Auftragsinhalt unverändert.Nicht unter den Begriff des Auftragnehmerwechsels fällt die Übertragung von Geschäftsanteilen am Auftragnehmer.1585 In diesem Fall muss nicht neu ausgeschrieben werden, weil sich der Vertragspartner des Auftraggebers nicht ändert. Es ändern sich lediglich die Eigentumsverhältnisse. Anderes gilt nur bei Umgehungskonstruktionen.