In seinem zweiten Teil enthält das BVergG im Wesentlichen jene Verfahrensvorschriften, die den Ablauf eines Vergabeverfahrens regeln und im „klassischen“ Bereich bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu beachten sind. Dabei bedient sich der Gesetzgeber eines chronologischen Aufbaus. Im ersten Hauptstück werden der Geltungsbereich und die Verfahrensgrundsätze und im zweiten Hauptstück die Arten und die Wahl der Vergabeverfahren normiert. Im dritten Hauptstück finden sich die (allgemeinen) Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren und im vierten Hauptstück die Bestimmungen für besondere Aufträge und besondere Verfahren. Dem dritten Teil des BVergG sind die korrespondierenden Bestimmungen für den Sektorenbereich zu entnehmen (zu den Besonderheiten des Verfahrensablaufs im Sektorenbereich siehe Punkt 3.12.6.).