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2.2.6.4. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

Heid/Harrer4. AuflDezember 2015

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

Vergabebestimmungen unterhalb der Schwellenwerte

511
Definition: Entgegen der Bezeichnung als „Direktvergabe“ handelt es sich bei dieser um ein neu eingeführtes Vergabeverfahren, das als Ersatz für das mögliche Auslaufen der erhöhten Schwellenwerte aufgrund der Schwellenwerte-VO 2009 hätte dienen sollen.11201120 Schladminger/Neuper, Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung, RFG 2012, 131 f. Ursprüngliches Ziel der durch die Novelle 2012 eingeführten Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung war es ein Verfahren zu schaffen, das die Vorteile einer möglichst formfreien Vergabe mit der – unter Umständen auch schon bei wertmäßig kleinen Aufträgen – unionsrechtlich gebotenen Transparenz verbindet.11211121So die EBRV 1513 Blg XXIV. GP 129 zu § 41a BVergG. Durch die zwischenzeitlich erfolgte deutliche Anhebung der Schwellenwerte auch für die Direktvergabe durch VO (oben Rz 497), welche aktuell jedenfalls bis Ende 2016 prolongiert wurde, hat sich der Gesetzgeber dieser Absichten – zumindest mittelbar und mittelfristig – selbst beraubt, sodass dieses Vergabeverfahren in praxi bisher lediglich ein Schattendasein führt.

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