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2.2.6.3. Direktvergabe

Heid/Harrer4. AuflDezember 2015

Direktvergabe

Vergabebestimmungen unterhalb der Schwellenwerte

495
Definition: Bei der Direktvergabe10991099Siehe dazu auch den Überblick bei Oppel, Direktvergabe gem § 41 BVergG 2006, ZVB 2013, 349. wird eine Leistung, gegebenenfalls nach Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften von einem oder mehreren Unternehmern, formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen (§ 25 Abs 10 BVergG). Diese Beschaffungsform ist daher das mit Abstand liberalste Vergaberegime für die öffentliche Hand und nähert sich dem Einkauf „wie ein Privater“ sehr an. Damit steht die Direktvergabe aber in einem offenen Spannungsverhältnis zu jener Judikatur des EuGH, wonach die Grundsätze des EG-Vertrages auch unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten (siehe zu derselben Problematik des § 38 Abs 3 BVergG Rz 489).

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