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2.2.4.2. Einordnung nach CPC

Heid/Harrer4. AuflDezember 2015

395
Die exakte Einordnung einer Dienstleistung zu prioritären und nicht prioritären Dienstleistungen wird anhand eines (relativ komplizierten) Katalogisierungssystems vorgenommen, bei dem den in Anhang III und IV BVergG aufgezählten Dienstleistungskategorien Nr 1 bis 26 eine oder mehrere Nummer(n) eines Katalogs („CPC-Referenz-Nr“) zugewiesen wird, der seinerseits wiederum eine detaillierte Aufschlüsselung verschiedener Dienstleistungsarten enthält.

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