Die exakte Einordnung einer Dienstleistung zu prioritären und nicht prioritären Dienstleistungen wird anhand eines (relativ komplizierten) Katalogisierungssystems vorgenommen, bei dem den in Anhang III und IV BVergG aufgezählten Dienstleistungskategorien Nr 1 bis 26 eine oder mehrere Nummer(n) eines Katalogs („CPC-Referenz-Nr“) zugewiesen wird, der seinerseits wiederum eine detaillierte Aufschlüsselung verschiedener Dienstleistungsarten enthält.