nicht prioritäre Dienstleistungen
prioritäre Dienstleistungen
Allgemeines: Dienstleistungsaufträge sind gem § 6 BVergG entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen sind.882 Damit kommt bereits in der gesetzlichen Definition klar die Subsidiarität von Dienstleistungsaufträgen im Vergleich zu Bau- oder Lieferaufträgen zum Ausdruck.883 Ist ein Auftrag daher weder Bau- noch Lieferauftrag, ist er zwingend ein Dienstleistungsauftrag (zu Bau- und Dienstleistungskonzessionen siehe Punkt 2.3.). Keine Auswirkung hat diese SubsidiaSeite 138