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1.3.2.6. Ausnahmen

Liebmann4. AuflDezember 2015

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Der Anwendungsbereich des BVergGVS ist wie die RL 2009/81/EG von zahlreichen Ausnahmen durchsetzt. Die Tatbestände entsprechen dem BVergG, weshalb hier nur auf einige Besonderheiten einzugehen ist.

Ausnahmen vom Geltungsbereich

primärrechtliche Ausnahme

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