Das BVergGVS folgt dem System des BVergG, sieht jedoch grundsätzlich nur folgende Vergabeverfahren vor: das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung und ohne eine solche, die Rahmenvereinbarung, den wettbewerblichen Dialog sowie die Direktvergabe und die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (§ 23 Abs 1 BVergGVS).