vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.3.2.4. Informations- und Versorgungssicherheit

Liebmann4. AuflDezember 2015

Verschlusssachen

Versorgungssicherheit

168
Der sachliche Geltungsbereich zeigt das besondere Anforderungsprofil des BVergGVS an Informationssicherheit und Versorgungssicherheit. Auf der einen Seite steht der Geheimhaltungsbedarf. Auftraggeber dürfen sensible Aufträge nur an Auftragnehmer vergeben, die in der Lage sind, Verschlusssachen zu schützen. Auf der anderen Seite erfordert die verhältnismäßig lange Einsatzdauer Vorkehrungen zur rechtzeitigen und einwandfreien Bedarfsdeckung. Das gilt umso mehr, als für die Lieferung von Verteidigungsgütern in einen anderen Mitgliedstaat Ausfuhrgenehmigungen einzuholen sind und es keine Garantie dafür gibt, dass sie immer erteilt werden. Schließlich ist auch an Krisen zu denken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte