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1.3.2.3. Sachlicher Geltungsbereich

Liebmann4. AuflDezember 2015

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Das BVergGVS gilt richtlinienkonform für militärische Beschaffungen der klassischen öffentlichen Auftraggeber sowie sicherheitsrelevante Beschaffungen von klassischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern. Mit anderen Worten: Es geht nicht nur um Waffen und Munition, sondern zB auch um Bauvorhaben und Maßnahmen zur Terrorabwehr.

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