Am 7.7.2015 wurde vom Ministerrat die Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2015 beschlossen, welche am 10.12.2015 basierend auf den im Abänderungsantrag geforderten Änderungen im Nationalrat verabschiedet wurde und am 1.3.2016 in Kraft getreten ist.148 Die Novelle 2015 ist der „großen“ Novelle 2016 zur gänzlichen Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien149 zeitlich vorgezogen und verfolgt die Zielsetzungen des Qualitätswettbewerbs (anstelle des derzeit vorherrschenden reinen Preiswettbewerbs) und der Eindämmung von Lohn- und Sozialdumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.150 Zur Umsetzung dieser Ziele werden durch die Novelle eine – im Vergleich zur aktuellen Rechtslage – weitreichendere Anwendung des Bestbieterprinzips als Zuschlagssystem bei Bauaufträgen sowie eine umfassende Offenlegungspflicht aller Subunternehmer und Subsubunternehmer eingeführt und die Bestimmungen für Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verschärft. Darüber hinaus wird der Gesetzeswortlaut der „großen Losregel“ aufgrund eines VwGH-Urteils zur Klarstellung geringfügig geändert und die Regelungen für die ex-ante Transparenzbekanntmachung den Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des EuGH angepasst.