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1.2.2.7. Bundesvergabegesetz 2006 Novelle 2015

Heid/Deutschmann4. AuflDezember 2015

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Am 7.7.2015 wurde vom Ministerrat die Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2015 beschlossen, welche am 10.12.2015 basierend auf den im Abänderungsantrag geforderten Änderungen im Nationalrat verabschiedet wurde und am 1.3.2016 in Kraft getreten ist.148148Die Ausführungen in diesem Punkt beruhen auf der vom Ministerrat am 7.7.2015 beschlossenen Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2015 (RV 776 BlgNR XXV. GP ) und dem Abänderungsantrag vom 10.12.2015 (AA-139 XXV. GP ). Die Beschlussfassung im Nationalrat erfolgte am 10.12.2015. Die Novelle 2015 ist der „großen“ Novelle 2016 zur gänzlichen Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien149149RL 2014/24/EU ; RL 2014/25/EU ; RL 2014/23/EU . zeitlich vorgezogen und verfolgt die Zielsetzungen des Qualitätswettbewerbs (anstelle des derzeit vorherrschenden reinen Preiswettbewerbs) und der Eindämmung von Lohn- und Sozialdumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.150150Vorblatt RV 776 BlgNR XXV. GP 1; mehr zum Hintergrund der Novelle siehe Heid, Mit dem Bestbieterprinzip zu fairen Vergaben, ecolex 2015, 260. Zur Umsetzung dieser Ziele werden durch die Novelle eine – im Vergleich zur aktuellen Rechtslage – weitreichendere Anwendung des Bestbieterprinzips als Zuschlagssystem bei Bauaufträgen sowie eine umfassende Offenlegungspflicht aller Subunternehmer und Subsubunternehmer eingeführt und die Bestimmungen für Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verschärft. Darüber hinaus wird der Gesetzeswortlaut der „großen Losregel“ aufgrund eines VwGH-Urteils zur Klarstellung geringfügig geändert und die Regelungen für die ex-ante Transparenzbekanntmachung den Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des EuGH angepasst.

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