Bundesvergabegesetz (BVergG)
Das Ziel dieser Novelle war in erster Linie die Anpassung des Vergaberechts an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 (BGBl I 2012/51; in Kraft getreten am 12.7.2013). Nebenbei erfolgten auch die Umsetzung vergaberechtsspezifischer Bestimmungen der Zahlungsverzugsrichtlinie146 und die Verankerung der Innovation als Beschaffungsziel in den Grundsätzen des BVergG 2006.