Das österreichische Vergaberecht basiert derzeit auf 4 Vergaberichtlinien der EU. Seit Inkrafttreten der Vergabe RL 2004/18 wird die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im klassischen Bereich gemeinsam in einer Richtlinie geregelt und nicht wie davor in 3 Richtlinien. Die Richtlinien wurden in Österreich durch das BVergG 2006 (materiell-rechtlich und für den Rechtsschutz im Bereich der Bundesvollziehung) und neun Landesvergaberechtsschutzgesetze (Rechtsschutz im Bereich der Landesvollziehung) umgesetzt. Die österreichischen Vergabegesetze halten sich über weite Teile wörtlich an den Text der Richtlinien. Zweifelsfragen bei der Auslegung eines österreichischen Vergabegesetzes können daher manchmal anhand der entsprechenden Richtlinienbestimmung gelöst werden, wobei stets der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung gilt.73