1. Woran erkennt man sie?
Betriebsvereinbarung
Mit dem Betriebsrat für alle oder für Gruppen vereinbarte Regelungen, welche die Grundbedingungen für Betriebsvereinbarungen auch nur zum Teil nicht erfüllen, stehen außerhalb des ArbVG. Weil sich die Ermächtigung nicht auf sie erstreckt und der Betriebsrat nur in den Grenzen der ihn betreffenden Bestimmungen rechtsfähig ist, sie sind unzulässig und als solche unwirksam.