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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Schrank
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E. Umfang der Weitergeltung bei Betriebs(teil)übergängen (Schrank)
95. Lfg
Jänner 2025
1. Wichtige Vorbemerkungen
Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung
Schrank
, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (95. Lfg 2025) Umfang der Weitergeltung bei Betriebs(teil)übergängen Rz 45
45
Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung
Das Arbeitsverfassungsgesetz regelt in § 31 Abs. 4 bis 7 die
Weitergeltung je nach Art des Betriebs(teil)überganges unterschiedlich
.
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