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E. Umfang der Weitergeltung bei Betriebs(teil)übergängen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Wichtige Vorbemerkungen

Betriebsübergang

Betriebsvereinbarung

45
Das Arbeitsverfassungsgesetz regelt in § 31 Abs. 4 bis 7 die Weitergeltung je nach Art des Betriebs(teil)überganges unterschiedlich.

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