Arbeitsschutz
Das umfangreiche und mehrfach in wichtigen Sachbereichen novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wird durch das BauKG und hiezu auch durch § 84j GewO ergänzt.Danach haben Gewerbetreibende, die selbst eine berufliche Tätigkeit auf Baustellen ausüben, bestimmte Arbeitnehmerschutzvorschriften sinngemäß anzuwenden, um von ihren Handlungen oder Unterlassungen Betroffene nicht zu gefährden.