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A. Einführung und Grundsätzliches (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Arbeitsschutz

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Das umfangreiche und mehrfach in wichtigen Sachbereichen novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wird durch das BauKG und hiezu auch durch § 84j GewO ergänzt.

Danach haben Gewerbetreibende, die selbst eine berufliche Tätigkeit auf Baustellen ausüben, bestimmte Arbeitnehmerschutzvorschriften sinngemäß anzuwenden, um von ihren Handlungen oder Unterlassungen Betroffene nicht zu gefährden.

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