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1.1. Abgrenzung der Anwendungsbereiche der §§ 21 f BAO

Leitner1. AuflFebruar 2013

Die Gesetzesmaterialien410410ErläutRV 228 BlgNR IX. GP 56. lassen erkennen, dass die §§ 21 und 22 BAO in Verbindung mit den §§ 114 und 115 leg cit stehen bzw mit dem in § 115 Abs 1 leg cit normierten Grundsatz, dass die Abgabenbehörden „von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln [haben] die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind“.

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