Die juristische Methodenlehre stellt im Falle einer gesetzlichen Formulierung, die den Gesetzeszweck nur unzureichend wiedergibt, mit der Möglichkeit der analogen Rechtsanwendung bzw der teleologischen Reduktion Instrumente zur Verfügung, mit Hilfe derer die ratio legis unabhängig von den Grenzen des Gesetzeswortlauts zur Geltung gebracht werden kann.