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1. Die Lückenhaftigkeit der Gesetze

Leitner1. AuflFebruar 2013

Die Zulässigkeit des Analogieschlusses wird in Lehre und Rspr auf § 7 ABGB gestützt, welcher – ebenso wie § 6 leg cit – auch außerhalb des Privatrechts von Bedeutung ist.305305Vgl zB Schauer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON § 7 Rz 3; Posch in Schwimann, ABGB3 § 7 Rz 9; vgl auch die oben angeführten Nachweise in Abschnitt III.2. Voraussetzung einer Rechtsfortbildung mittels Analogie ist nach der hA eine Gesetzeslücke.306306Vgl nur Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft6, 370 ff und Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff2, 472, jeweils mwN. Der Begriff der Lücke ist somit von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsfindung praeter legem. Dieser wird etwa von Canaris, der das gegenwärtig vorherrschende Verständnis der methodischen Grundlagen der Analogie wesentlich geprägt hat, folgendermaßen definiert:

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