Die Zulässigkeit des Analogieschlusses wird in Lehre und Rspr auf § 7 ABGB gestützt, welcher – ebenso wie § 6 leg cit – auch außerhalb des Privatrechts von Bedeutung ist.305 Voraussetzung einer Rechtsfortbildung mittels Analogie ist nach der hA eine Gesetzeslücke.306 Der Begriff der Lücke ist somit von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsfindung praeter legem. Dieser wird etwa von Canaris, der das gegenwärtig vorherrschende Verständnis der methodischen Grundlagen der Analogie wesentlich geprägt hat, folgendermaßen definiert: