Die in der wissenschaftlichen Diskussion über die Umgehungsproblematik vorherrschende objektive Theorie304 stützt sich auf die Annahme, dass Umgehungsgestaltungen, auf die die umgangene Bestimmung – und dies macht, wie die bisherigen Ausführungen gezeigt haben, gerade das Wesen der „gelungenen“ Umgehung aus – trotz einer extensiven Auslegung bis an die Grenze des noch möglichen Wortsinnes nicht anwendbar ist, durch eine Rechtsfindung per analogiam begegnet werden könne. Für Zwecke des Steuerrechts erscheint dies zunächst deshalb nicht unproblematisch, da teilweise (vor allem in Deutschland) ein Verbot steuerverschärfender Analogien diskutiert wird. Im Folgenden soll daher erörtert werden, inwieweit eine Analogie im Bereich der Steuerumgehung zur Anwendung kommen kann, wozu zunächst die analoge Rechtsanwendung im Allgemeinen kurz umrissen werden soll, bevor auf die Frage etwaiger Einschränkungen analoger Rechtsfindung im Steuerrecht eingegangen wird.