vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.2.1. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise als Grundsatz der Sachverhaltsbeurteilung

Leitner1. AuflFebruar 2013

Der VwGH vertritt in stRspr131131Vgl aus jüngerer Zeit zB VwGH 19.9.2001, 2001/16/0402; 22.2.2000, 95/14/0033; 27.8.1998, 98/13/0080; 28.4.1994, 93/16/0178; 20.10.1993, 92/13/0101 mwN zur Vorjudikatur. im Wesentlichen die Auffassung, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise ein Grundsatz zur Beurteilung des Sachverhaltes sei und folgert daraus, dass § 21 BAO keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen sei und daher

Seite 25

nicht dazu führen könne, einen steuerrechtlichen Tatbestand zu „ändern“.132132ZB VwGH 19.9.2001, 2001/16/0402. Auch im Schrifttum wurde bis zur wegweisenden Habilitationsschrift Gassners133133 Gassner, Interpretation und Anwendung der Steuergesetze. vorwiegend die Ansicht vertreten, dass § 21 BAO einen Grundsatz dafür normiere, wie wirtschaftliche Vorgänge auf der Sachverhaltsebene für Zwecke des Steuerrechts zu würdigen seien.134134So zB Reeger/Stoll, BAO § 21 Anm 1; Stoll, ÖStZ 1965, 7 f; Fellner, ÖStZ 1966, 91 f; differenzierend Eichinger, Gelber Brief Nr 20; wN bei Gassner, Interpretation und Anwendung der Steuergesetze 24.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte