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4. Die Entwicklung der Lehre von der fraus legis im Mittelalter

Leitner1. AuflFebruar 2013

Im Mittelalter wurde durch die (teilweise) Rezeption des Römischen Rechts auch der Begriff der fraus legis übernommen und weiterentwickelt. Die Glossatoren und Postglossatoren gingen in diesem Zusammenhang von den aus den Digesten bekannten Definitionen der Gesetzesumgehung5252Siehe oben 1. aus und unterschieden im Hinblick auf das jeweilige Mittel der Umgehung verschiedene Fallgruppen.5353Vgl dazu Pfaff, Zur Lehre vom sogenannten in fraudem legis agere 20 ff. Die fraus legis wurde dabei als eigenes Rechtsinstitut verstanden, das einen Umgehungsdolus des Rechtsunterwor

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fenen – somit ein subjektives Umgehungselement – voraussetzt.5454 Teichmann, Die Gesetzesumgehung 5. Das agere in fraudem legis (die Gesetzesumgehung) wurde zunächst von Bartolus noch ausdrücklich dem agere contra legem (dem Gesetzesverstoß) gleichgestellt und mit diesem gemeinsam unter dem Ausdruck committere in legem zusammengefasst.5555 Pfaff, Zur Lehre vom sogenannten in fraudem legis agere 22.

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