Im Mittelalter wurde durch die (teilweise) Rezeption des Römischen Rechts auch der Begriff der fraus legis übernommen und weiterentwickelt. Die Glossatoren und Postglossatoren gingen in diesem Zusammenhang von den aus den Digesten bekannten Definitionen der Gesetzesumgehung52 aus und unterschieden im Hinblick auf das jeweilige Mittel der Umgehung verschiedene Fallgruppen.53 Die fraus legis wurde dabei als eigenes Rechtsinstitut verstanden, das einen Umgehungsdolus des Rechtsunterwor Seite 10