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1. Die fraus legis im römischen Recht

Leitner1. AuflFebruar 2013

Das Problem der Gesetzesumgehung ist wohl ebenso alt wie die Gesetze selbst.3333Vgl das bei Oppe, DRiZ 1964, 130 angeführte Beispiel aus dem Assyrien des 14./15. Jahrhunderts vor Christus: Zum Zweck des Erhalts kleinbäuerlichen Grundbesitzes war der Verkauf bäuerlicher Grundstücke schlichtweg verboten. Ein Großgrundbesitzer umging dieses Verkaufsverbot, indem er sich – vornehmlich von in Not geratenen – Bauern adoptieren ließ, wofür er ihnen als „Geschenk“ eine Geldsumme oder eine Leibrente zukommen ließ. Später ging der jeweilige Grundbesitz im Erbweg – völlig legal – in sein Eigentum oder das seiner Familie über. Da sich der Großgrundbesitzer auf diese Weise von vielen hundert Bauern adoptieren hatte lassen, wuchs der Grundbesitz seiner Familie in beträchtlichem Ausmaß. Eine erstmalige dogmatische Erfassung ist aus dem römischen Recht bekannt; erste Definitionen des als „fraus legi facta“ bezeichneten Phänomens der Gesetzesumgehung finden sich in den Digesten:3434Vgl dazu Honsell in FS Kaser 118 ff.

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