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7.4 Weitergabe von Bankinformationen gem Art 26 OECD-MA

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Nach Art 26 OECD-MA kann die Verpflichtung zur Weitergabe von Bankinformationen aus folgenden Gründen bestehen, welche in Kernaussagen dargelegt werden.441441Siehe dazu spezielle und detaillierte Ausführungen Janko/Jirousek/Kofler, Die Zukunft des österreichischen Bankgeheimnisses im internationalen Kontext, 43 ff.

Im konkreten Einzelfall müssen auf Anfrage eines anderen Staates Bankinformationen an einen anderen Staat dann weitergeleitet werden, wenn diese „voraussichtlich steuerlich relevant“ sind.

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