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4.7 Geldwäscheverdacht oder Terrorismusfinanzierung

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Der Verdacht der Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus kann sowohl bei der Nichtmeldung als auch bei angemeldetem Bargeldverkehr bestehen. Dabei ist die Sicherstellung gem § 17c Abs 1 ZollR-DG zu beachten:

Vorläufige Sicherstellungsmöglichkeit von Bargeld oder Zahlungsmitteln durch die Einschaltung der Zollfahndung

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