Die Stellung des Bankgeheimnisses fällt unter die Kategorie der Berufsgeheimnisse und stellt in der pyramidalen Rangstellung im Rahmen von Auskunftsersuchen höchste bzw oberste Priorität bezüglich Diskretion dar.
Die Stellung des Bankgeheimnisses fällt unter die Kategorie der Berufsgeheimnisse und stellt in der pyramidalen Rangstellung im Rahmen von Auskunftsersuchen höchste bzw oberste Priorität bezüglich Diskretion dar.