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Ausländerbeschäftigung: Handbuch, Lindmayr
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zu § 42 NAG
Lindmayr
11. Aufl
Oktober 2012
Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“
Lindmayr
, Handbuch zur Ausländerbeschäftigung
11
(2012) Rz 745
745
§ 42. (1) Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ zu erteilen, wenn
sie die Voraussetzungen des 1. Teiles mit Ausnahme des § 11 Abs 2 Z 2 und 4 erfüllen und
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