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15. Ansprüche des Ausländers bei bewilligungsloser Beschäftigung

Lindmayr11. AuflOktober 2012

15.1. Haftung des Arbeitgebers

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Ein Ausländer, der entgegen den Vorschriften des AuslBG ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt wird, hat gemäß § 29 AuslBG gegenüber dem ihn beschäftigenden Betriebsinhaber für die Dauer der Beschäftigung (somit bis zur tatsächlichen Beendigung) die gleichen Ansprüche wie aufgrund eines gültigen Arbeitsvertrages und Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Auslandsüberweisung des Entgelts. Die unerlaubte Beschäftigung gilt als zumindest drei Monate ausgeübt, sofern der Arbeitgeber oder der Ausländer nicht anderes nachweisen.

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