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14. Rechtsfolgen einer bewilligungslosen Ausländerbeschäftigung

Lindmayr11. AuflOktober 2012

14.1. Nichtigkeit des Arbeitsvertrages

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Wer einen Ausländer, der dem Regime des AuslBG unterliegt, beschäftigen will, braucht dafür grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen. Werden Arbeitsverträge mit Ausländern, deren Beschäftigung einer Bewilligung bedarf, ohne einer entsprechenden Bewilligung abgeschlossen, verstößt dies gegen ein gesetzliches Verbot und führt gemäß § 879 ABGB zu deren Nichtigkeit. In diesem Fall kann das Beschäftigungsverhältnis von beiden Vertragsteilen fristlos aufgelöst werden.

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