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13. Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

13.1. Zuständige Behörde

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Mit der AuslBG-Novelle BGBl I 2005/103 ist die Zuständigkeit zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des AuslBG von den Zollbehörden auf die Abgabenbehörden (Finanzämter) und ihre Organe übergegangen. Dadurch werden die Steuerbehörden in die Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung miteingebunden und damit faktisch in die Lage versetzt, alle für die Sachverhaltsermittlung erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des AuslBG durchzuführen.

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