Der Niederlassungsnachweis wurde mit der FrG-Novelle und der AuslBG-Novelle BGBl I 2002/126 eingeführt und gewährt seinem Inhaber ein
unbefristetes Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht in Österreich. Der Niederlassungsnachweis ist damit zugleich Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in einem.