Mit der AuslBG-Novelle BGBl I 2011/25 wurde die Neuzulassung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2011 neu geregelt. Angelehnt an die erfolgreichen Zuwanderungsmodelle anderer Staaten, wird durch die neue kriteriengeleitete Zulassung von Schlüsselkräften eine flexiblere, mit personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien kombinierte Neuzuwanderung jener qualifizierter Arbeitskräfte ermöglicht, die bei einer längerfristigen Beobachtung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsentwicklung sowie unter Berücksichtigung der schulischen und betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen nicht aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotenzial rekrutiert werden können und zur Sicherung bestehender und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze notwendig sind. Die neuen Regelungen sollen vor allem besonders qualifizierten Personen eine Option für eine Zuwanderung nach Österreich eröffnen und den Beschäftigungsstandort Österreich attraktiver machen.