vorheriges Dokument
nächstes Dokument

10.11. Minderheitenrechte

Fritz2. AuflDezember 2016

 

10.11.1. Grundsätzliches

Das Gesetz sieht verschiedene Minderheitenrechte13651365Minderheitenrechte sind gesetzlich normierte Sonderrechte, die zum Schutz von Kapitalminderheiten einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe bei Erreichen einer bestimmten Mindestquote am Stammkapital unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Berechtigungen gewähren. Vgl hierzu auch Umfahrer, GmbH Handbuch für die Praxis6 (2008) Rz 499 f. vor, die von einer bestimmten Beteiligungsquote oder von anderen Erfordernissen abhängig sind.

Zum Recht einer 1/3-Minderheit gehört die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds als Minderheitenvertreter, wenn in einer Generalversammlung wenigstens drei AR-Mitglieder gewählt werden (§ 30b Abs 1).13661366Dieses Minderheitenrecht darf allerdings bei einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern so lange nicht ausgeübt werden, bis sich im Aufsichtsrat ein Mitglied befindet, welches auf diese Art durch die Minderheit gewählt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!