Einberufungsgrund?Die Generalversammlung ist von den Geschäftsführern unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn
es das Interesse der GmbH erfordert;Die Generalversammlung ist von den Geschäftsführern unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn
es das Interesse der GmbH erfordert;