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10.10. Nichtigkeit und Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung

Fritz2. AuflDezember 2016

 Nichtigkeit und Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung

10.10.1. Einführung

Jedem Gesellschafter kommt das Recht zu, fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse anzufechten, die

nach gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Regelungen als nicht zu Stande gekommen anzusehen sind (nichtiger Beschluss);

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