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10.5. Vorsitz in der Generalversammlung

Fritz2. AuflDezember 2016

 

Im Gegensatz zum Aktienrecht ist der Vorsitz in der Generalversammlung einer GmbH nicht gesetzlich geregelt. Sofern die Satzung keine Regelungen enthält können die Gesellschafter einen Vorsitzenden wählen.12901290OGH 25.11.1997, 1 Ob 61/97w = RdW 1998, 137 = ecolex 1998, 404 = SZ 70/242; Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Rz 4/278. Enthält der Gesellschaftsvertrag entsprechende Bestimmungen, sind diese zu beachten. Vorsitzender können sowohl ein Gesellschafter, ein Aufsichtsratsmitglied, ein Geschäftsführer als auch ein von der Gesellschaft bestimmter Dritter sein.

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