Im Gegensatz zum Aktienrecht ist der Vorsitz in der Generalversammlung einer GmbH nicht gesetzlich geregelt. Sofern die Satzung keine Regelungen enthält können die Gesellschafter einen Vorsitzenden wählen.1290 Enthält der Gesellschaftsvertrag entsprechende Bestimmungen, sind diese zu beachten. Vorsitzender können sowohl ein Gesellschafter, ein Aufsichtsratsmitglied, ein Geschäftsführer als auch ein von der Gesellschaft bestimmter Dritter sein.