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5.1.7. Änderungen vor Eintragung in das Firmenbuch

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages vor Eintragung der GmbH sind als Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag abzuschließen und in Form eines Notariatsaktes zu errichten.730730Vgl auch Umfahrer, Formfragen bei Abänderung des Gesellschaftsvertrages, ecolex 1996, 99. Da die Gesellschaft erst mit ihrer Eintragung entsteht, können im Gründungsstadium noch nicht die Bestimmungen über die Abänderungen des Gesellschaftsvertrages durch Mehrheitsbeschluss angewendet werden. Nachträge zum Gesellschaftsvertrag bedürfen daher der Einstimmigkeit sämtlicher Gesellschafter.731731In diesem Sinne auch Gellis/Feil, Kommentar zum GmbH-Gesetz7 (2009) § 49 Rz 5.

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