Das Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert werden (NeuFÖG), soll dazu dienen, die mit der Errichtung einer GmbH verbundenen (Gründungs-)Kosten möglichst zu beschränken. Wie immer, wenn in Österreich an sich sinnvolle Gesetze erlassen werden, gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen, um den Kreis der Förderberechtigten nicht allzu ausufern zu lassen.