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3.1.3. Die wichtigsten Erscheinungsformen einer GmbH & Co KG

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

3.1.3.1. Unterscheidungskriterien

Bei der GmbH & Co KG im weiteren Sinn ist mindestens einer von mehreren Komplementären eine natürliche Person.642642Vgl hierzu weiterführend Koppensteiner/Auer in Straube (Hrsg), Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch (2009) § 161 Rz 14. Der Vorteil bei einer GmbH & Co KG im weiteren Sinn kann in einer gemeinsamen Geschäftsführung liegen. Im Übrigen sind sämtliche Formen der Gesamtvertretung möglich (echte, halbseitige und gemischte Gesamtvertretung).

Die GmbH & Co KG im engeren Sinn ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzige Komplementärin eine GmbH ist.643643Diese Gestaltung ist in der Praxis mit großem Abstand die häufigste Variante einer GmbH & Co KG; sie wird auch als typische GmbH & Co KG bezeichnet. Vgl hierzu auch Schörghofer in Kalss/Nowotny/Schauer (Hrsg), Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Rz 2/910. Die unbeschränkte Haftung wird auf die Komplementär-GmbH konzentriert; durch sie erfolgt die (gesamte) Geschäftsführung und Vertretung (in jeder beliebigen Form).

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